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AGB der T3NET Consulting

§ 1 Geltung der Bedingungen

(1) Die Firma T3NET-Consulting, mit Sitz in Starnberg (im folgenden uns oder wir) erbringt ihre Dienste gegenüber ihren Vertragspartnern (im folgenden Kunde) ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der erstmaligen Nutzung unserer Dienste gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Bezugnahme auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Der Vertrag über die Nutzung unserer Dienste kommt durch Unterschrift beider Vertragspartner oder durch einen schriftlichen Kundenauftrag unter Verwendung eines hierfür vorgesehenen Formulars und seiner Annahme durch uns durch Gegenzeichnung oder Bestätigung oder durch die Abnahme der vereinbarten Leistung zustande.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag oder aus unserer jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung.

(2) Die Leistungsbeschreibung sowie sonstige vertragsergänzende Unterlagen liegen in unserem Firmensitz zur Einsicht bereit. Sie können ferner bei uns kostenlos als schriftliches Dokument angefordert und, soweit verfügbar, auf elektronischem Wege abgerufen werden.

(3) Wir bedienen uns u.a. zur Erbringung seiner Leistungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland der Übertragungswege von Leitungsgebern (z.B. Deutsche Telekom AG). Die Wahl der Leitungsgeber steht uns frei.

(4) Uns bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Das Recht zur Leistungsänderung steht uns insbesondere dann zu, wenn diese Änderung handelsüblich oder wir hierzu, durch Änderung der Gesetzeslage oder durch die Rechtsprechung, verpflichtet ist. Die Interessen des Kunden werden stets angemessen berücksichtigt.

(5) Sofern es für eine Toplevel-Domain (TLD) mehrere Lieferanten gibt, ist es uns freigestellt, den Lieferanten zu wählen und / oder zu wechseln. Der Kunde stimmt einem möglichen Wechsel zu.

(6) Bei der Zuteilung einer .de Domain kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Deutschen DENIC (www.nic.de) zustande. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses mit uns bleibt dieser Vetrag zwischen dem Kunden und DENIC mit allen sich daraus ergebenen Verpflichtungen bestehen.

(7) Die Änderung von für den Betrieb des oder die Teilnahme im Internet verwendeter Normen, Adressen oder anderer technischer Standards hat keinen Einfluß auf den jeweiligen Vertrag, sofern die Änderungen nicht willkürlich von uns veranlaßt werden.

(8) Soweit wir über den vertraglichen Inhalt hinaus für den Kunden freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen erbringen, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich aus der Einstellung nicht.

§ 4 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, unsere Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,

(1.1) Uns unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren. Dies gilt gleichfalls für Veränderungen in sämtlichen tarifrelevanten Sachverhalten.

(1.2) Uns die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, wenn und soweit dies für die Nutzung unserer Dienste erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden; ferner die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung sowie den ggf. erforderlichen Potentialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung auf eigene Kosten bereitzustellen.

(1.3) Uns, soweit erforderlich, zur Abgabe von Erklärungen, Erteilung von Aufträgen und Weitergabe von Informationen, die für die Erfüllung dieses Vertrages erforderlich sind, zu bevollmächtigen.

(1.4) Uns mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an unseren Diensten verwendet wird und uns einen fachlich kompetenten Ansprechpartner zu benennen, der zuständig und in der Lage ist, die im Rahmen der Bereitstellung der vertraglichen Leistung notwendigen Entscheidungen zu treffen.

(1.5) die Zugriffsmöglichkeiten auf unsere Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen im Internet zu unterlassen; dem Kunden ist es insbesondere untersagt:

  • Programme oder Dateien, die nur im Ausland, nicht aber in Deutschland, Freeware, Shareware oder Public Domain sind, unter Mißachtung der kommerziellen Nutzung in Deutschland anzubieten.
  • Programme oder Dateien anzubieten, die aufgrund ihrer Lizenz oder patentrechtlichen Situation nirgendwo oder nur außerhalb von Deutschland frei von Rechten Dritter sind.
  • Programme oder Dateien anzubieten, deren Inhalt in Deutschland strafrechtlich verfolgt wird (z.B. Gewaltverherrlichung, Pornographie, etc.).
  • Programme oder Dateien anzubieten, die in Deutschland Exportrestriktionen unterliegen und deshalb von Deutschland aus nicht weltweit angeboten werden dürfen, ohne daß Vorkehrungen dafür getroffen sind, daß ein Zugriff außerhalb Deutschlands unmöglich ist.
  • Programme oder Dateien anzubieten, die nach den Exportbestimmungen des Herkunftslandes oder des Landes, in dem sie entstanden sind, nicht exportiert werden dürfen.

(1.6) selbständig für die Erfüllung- bzw. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sowie die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Internet oder an unserem Netz erforderlich sein sollten.

(1.7) den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit und des Datenschutzes Rechnung zu tragen sowie die anerkannte Umgangsformen des Internet zu beachten.

(1.8) von allen Daten, die auf unseren Servern liegen, aktuelle Sicherungskopien vorzuhalten. Das gilt insbesondere für die Inhalte von Datenbanken.

(1.9) die Sicherungskopien unentgeltlich auf den Server zurückzuschreiben.

(1.10) erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und nach Abgabe einer Störungsmeldung die uns durch die Überprüfung der Einrichtungen entstandenen Kosten zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag.

(1.11) alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Übertragungsweg (sofern von uns geliefert) nur von uns oder einem von uns beauftragten Dritten ausführen zulassen.

(1.12) Uns innerhalb eines Monats

  • jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden,
  • bei nichtrechtsfähigen Organen das Hinzutreten oder Ausscheiden von vertretungsberechtigten Personen,
  • jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in unseren Betriebsunterlagen geführt wird
  • sowie jede Änderung der Anschrift schriftlich anzuzeigen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Beantragung von Domain Namen insbesondere auf folgendes zu achten: die als Domain zu registrierende Zeichenfolge auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter, z.B. mit Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten, sowie mit den allgemeinen Gesetzen zu prüfen. Mit der Antragstellung versichert der Antragsteller, daß er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und daß sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für die Verletzung von Rechten Dritter oder sonstiger Rechtsvorschriften ergeben haben. Wir übernehmen insoweit keine Verpflichtungen. Es gelten insbesondere die Vergabebestimmungen der für die jeweilige Domain zuständigen Registrierstelle.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung von Mängeln und Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen.

(4) Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 (1.5) genannten Pflichten, sind wir sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von (1.1) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, ihre vertraglichen Leistungen sofort einzustellen und das Vertragsverhältnis fristlos zukündigen.

(5) Für Verstöße gegen (1.1) gilt § 9. Darüber hinaus gilt bei Verstößen gegen die in (1.5) genannten Fällen folgendes: Anstelle einer Kündigung des Vertrages sind wir auch berechtigt, sofern technisch möglich, die Verbreitung der entsprechenden Programme und/oder Dateien zu unterbinden; eine Minderung des Entgelts kann der Kunde in diesen Fällen nicht geltend machen.

§ 5 Leistungsverzögerungen, Termine, Fristen, Abnahme

(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt gemäß § 11 und aufgrund von Ereignissen, die uns die Erbringung der geschuldeten Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von ihr oder ihren Erfüllungs oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht wurden, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

(2) Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei volle Kalendertage, ist der Kunde berechtigt, bereits erbrachte Vorleistungen ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zu ihrer Beseitigung, jedoch längstens bis zum nächsten Kündigungstermin, entsprechend von uns zurückzufordern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn

  • der Kunde nicht mehr auf unsere Infrastruktur zugreifen und dadurch die vertraglich vereinbarten Dienste nicht mehr nutzen kann,
  • die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

(3) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb unseres Verantwortungsbereiches liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Ist der Leistungsausfall von uns oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen zu vertreten, so erfolgt eine Rückvergütung nur dann, wenn der Fehler grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde und der Ausfall für einen längeren Zeitraum als einen vollen Kalendertag angedauert hat.

(4) Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet unserer Rechte wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber uns nicht nachkommt.

(5) Kommen wir mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhalten.

(6) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde offene Mängel nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Betriebsbereitschaft schriftlich angezeigt oder die Abnahme schriftlich verweigert hat. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige bzw.der Annahmeverweigerung.

§ 6 Nutzung unserer Dienste durch Dritte

(1) Der Kunde verpflichtet sich, Dritte ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen.

(2) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung unsere Dienste durch Dritte entstanden sind.

(3) Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, die durch Angriffe – gleich welcher Art – auf unsere Server und / oder Infrastruktur bzw. die des Kunden enstehen.

§ 7 Preise

(1) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Für jeden nicht eingelösten Wechsel, Scheck oder jede nichteingelöste Lastschrift hat der Kunde an uns eine Bearbeitungspauschale von EUR 10,00 zu zahlen.

(3) Für gesondert vereinbarte Dienst- oder Werkleistungen gelten, in Ermangelung ausdrücklich anderer Vereinbarung, die den Verträgen in der jeweils aktuellen Fassung beigefügten Tages- und/oder Stundensätze sowie Reise- und Spesenkosten. Sofern bei einem Auftrag aufgrund spezieller Kundenwünsche extra Kosten entstehen, werden diese dem Kunden gesondert gemäß aktueller Preisliste bzw. Vereinbarung in Rechnung gestellt.

(4) Preisänderungen

(4.1) Erhöhen sich an Monopoldienstleister oder andere Dienste im Rahmen der Erfüllung des Vertragsverhältnisses zu zahlende Gebühren oder Entgelte, so sind wir unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist dazu berechtigt, die uns dadurch entstehende Mehrbelastung an den Kunden weiter zu belasten. Sofern die hierdurch entstehenden Preise die zuletztvereinbarten Preise um mehr als 20 % übersteigen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.

(4.2) Tarifneueinordnungen gelten nicht als Preisänderung, sondern beziehen sich auf die tatsächlich erbrachten Leistungen und sind in den entsprechenden Anlagen geregelt.

(5) Zölle, Mehrwertsteuer und sonstige mit der Einfuhr von Waren in einen europäischen oder außereuropäischen Staat im Zusammenhang stehenden Abgaben trägt der Kunde.

(6) Sämtliche bei der Überweisung anfallenden Kosten und Gebühren werden vom Kunden getragen.

§ 8 Zahlungsbedingungen

(1) Wir sind berechtigt die Annahme von Schecks oder Wechseln ablehnen.

(2) Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet.

(3) Jährliche Entgelte sind im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.

(4) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte sowie das einmalige Entgelt für die erstmalige Bereitstellung der Leistung, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.

(5) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Rechnungslegung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei vom Kunden verschuldeter Verzögerung sind wir berechtigt, eine Bearbeitungs- bzw. Mahnpauschale in Höhe von EUR 2,50 zu erheben.

(6) Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind uns gegenüber schriftlich zu erklären.

§ 9 Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die technische Einrichtung zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Entgelte zu zahlen und die Kosten der Wiederinbetriebnahme zu tragen.

(2) Bei Zahlungsverzug sind wir zudem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen zu berechnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, daß uns im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche gleich welcher Art wegen Zahlungsverzuges behalten wir uns ausdrücklich vor.

§ 10 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

(1) Gegen Forderungen von uns steht dem Kunden die Befugnis zur Aufrechnung nur insoweit zu, als die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertrag mit uns zu.

§ 11 Höhere Gewalt

(1) Wir sind von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Leitungsgeber (z.B. Deutsche Telekom AG), auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei von uns autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten, sofern uns kein Auswahlverschulden vorzuwerfen ist.

(2) Soweit ein Schaden auf Ereignisse zurückzuführen ist, die im Bereich des Leitungsgebers liegen, gelten, soweit möglich, für unsere Haftung gegenüber dem Kunden die gleichen Bestimmungen und insbesondere die gleichen Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse wie zwischen dem Leitungsgeber und uns gemäß § 7 Abs.2 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV).

§ 12 Haftung gegenüber dem Kunden

(1) Wir haften gegenüber dem Kunden nicht dafür, daß die über unsere Kommunikationsinfrastruktur übermittelten Informationen Dritter aktuell und richtig sind. Ferner wird eine Haftung dafür, daß die von Dritten übermittelten und/oder gesendeten Daten frei von Rechten Dritter sind wie auch dafür, daß der Sender Daten und/oder andere Informationenrechtmäßig sendet, von uns nicht übernommen, es sei denn, wir unterlassen trotz Vorliegens konkreter Anhaltspunkte vorsätzlich oder grob fahrlässig eine mögliche und erforderliche Warnung bzw. Prüfung.

(2) Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von uns gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht werden, ist der Höhe nach auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt, soweit nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorliegt.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 13 Haftung des Kunden, Freistellung

(1) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die uns und Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung unserer Dienste oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

(2) Soweit wir durch Dritte wegen rechtswidriger Handlungen des Kunden, insbesondere im Bereich des Datenschutz-, Urheber und Wettbewerbsrechts, in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, uns von allen denkbaren Ansprüchen freizustellen und die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen Kosten zu tragen.

§ 14 Vertragsdauer, Kündigung

(1) Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Termin. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, beginnt die Vertragslaufzeit mit der Abnahme gemäß § 5 Abs. 6.

(2) Der Vertrag wird, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, für die Dauer von 12 Monaten fest abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.

(3) Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung bei der jeweils anderen Vertragspartei an die im Vertrag oder ausdrücklich anderweitig mitgeteilte Anschrift. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, rechtsgültig unterschrieben.

(4) Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn einer Partei aus Gründen, die die andere Partei zu vertreten hat, das weitere Festhalten am Vertrag unzumutbar ist und die andere Partei den jeweiligen Grund trotz und nach Abmahnung nicht unverzüglich beseitigt.

(5) Preisänderungen im Rahmen von an den Kunden weitergegebenen Gebührenänderungen und Gebührenanpassungen privatrechtlicher, öffentlichrechtlicher oder anderer monopolistischer Dienste berechtigen nur unter den Voraussetzungen von § 7 Abs. 4.1 zur Kündigung des Vertrages.

(6) Widerspricht der Kunde einer Preisänderung laut § 7 Abs. 4.2 innerhalb von 4 Wochen nach Ankündigung und kann keine Einigung erzielt werden, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen vor Inkrafttreten der Erhöhung zu kündigen. Nimmt der Kunde sein Widerspruchsrecht nicht in Anspruch oder erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht, tritt die angekündigte Preiserhöhung in Kraft.

§ 15 Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferungen

(1) Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht abweichend vereinbart, einschließlich normaler Verpackung. Wünscht der Kunde die Zustellung durch uns, ist diese gesondert zu bezahlen.

(2) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unsere Geschäftsräume verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Verzögerung des Versands auf Wunsch des Kunden.

(3) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, daß die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden, bei Verbindung wertanteilsmäßig, auf uns übergehen.

(4) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, daß die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.

§ 16 Zusätzliche Bestimmungen bei Projekten und Softwarelieferungen

(1) Soweit wir vertraglich die Gestaltung, Erstellung oder Wartung von Webseiten übernommen haben, gilt folgendes:

(1.1) Der Kunde stellt uns das zur Erstellung erforderliche Material zur Verfügung. Wir sind verpflichtet, ausschließlich das vom Kunden vorgelegte Text- und Bildmaterial oder vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten bei der Erstellung zu verwenden. Abweichungen bedürfen der Genehmigung des Kunden.

(1.2) Hinsichtlich des vom Kunden gelieferten Materials ist ausschließlich der Kunde zur Beachtung der gesetzlichen Vorgaben oder sonstiger Einschränkungen hinsichtlich des Inhaltes der in Auftrag gegebenen Webseiten, insbesondere auch für die Beachtung von Urheberrechten und anderer immaterieller Rechte Dritter verantwortlich. Dessen ungeachtet können wir die Erstellung von Webseiten verweigern, wenn diese gegen Gesetze, Verbote oder andere Auflagen verstoßen oder wenn durch die Erstellung Urheberrechte verletzt würden. Eine Verpflichtung unsererseits zur Überprüfung etwaiger immaterieller Rechte Dritter an dem vom Kunden zur Verfügung gestellten Material besteht, außer im Falle eines offensichtlichen Verstoßes, nicht.

(1.3) Die Vertragsparteien legen jeweils gesondert für jede Seite Art und Umfang der Designarbeiten und der gewünschten Funktionalitäten fest. Die Vertragsparteien können sich auch auf allgemeine Standards einigen.

(1.4) Wir legen dem Kunden das fertige Produkt (Webseite), durch ein für den Kunden properietäres Paßwort geschützt, im Internet zur Abnahme vor.

(1.5) Der Kunde hat keinen Anspruch auf die bei der Erstellung entstehenden Quelltexte oder andere Dateien oder Daten oder andere Gestaltungszwischenstufen.

(2) Wir räumen dem Kunden mit Ausnahme des Verwenders ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringen wir Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder deren Bestandteile auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit voller Zahlung unserer Leistungen.

(3) Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Software von Fremdfirmen:

(3.1) Die im Lieferumfang enthaltenen Programme (Software) von Fremdfirmen werden von uns sorgfältig geprüft. Wir haften jedoch nicht für Schäden aus falscher Programmierung. Für Programme von Fremdfirmen gelten die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers.

(3.2) Die Computerprogramme bleiben Eigentum des Herstellers bzw. unseres. Mit der Entrichtung des Kaufpreises erwirbt der Kunde lediglich das Recht zur vertragsgemäßen Nutzung des Softwareprodukts. Insbesondere dürfen nicht Kopien an Dritte weitergegeben werden.

(3.3) Der Umfang des Nutzungsrechtes bestimmt sich nach der schriftlichen Lizenzvereinbarung (Softwarevertrag) zwischen dem Hersteller und den Kunden. Durch Öffnen der versiegelten Datenträgerverpackung werden die jeweiligen Lizenzvereinbarungen des Herstellers anerkannt. Eine Rückgabe oder ein Umtausch in ein anderes Produkt ist dann nicht mehr möglich.

§ 17 Datenschutz, Datensicherheit

(1) Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz und § 3 Abs. 5 Teledienstedatenschutzgesetz darüber unterrichtet, daß wir seine Adressdaten in maschinenlesbarer Form erfassen und für sich aus dem Vertrag ergebende Aufgaben maschinell verarbeiten.

(2) Soweit wir uns zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter bedienen, sind wir berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.

(3) Beide Vertragspartner stehen dafür ein, daß das jeweils mit der Vertragsabwicklung befaßte Personal die einschlägigen Datenschutz- und sonstigen relevanten Rechtsbestimmungen kennt und beachtet.

(4) Beide Vertragsparteien müssen Paßworte geheimhalten und diese unverzüglich ändern, sobald die Vermutung besteht, daß unberechtigte Dritte Kenntnis von dem Paßwort erhalten haben. Der Kunde wird uns sofort unterrichten, wenn ein entsprechender Verdacht besteht. Gleiches gilt umgekehrt für uns, wenn wir Änderungen an Paßwörtern vornehmen, die für den Kunden und dessen Tätigkeiten von Bedeutung sind. Die Übermittlung der neuen Paßwörter erfolgt gemäß Absprache zwischen den Vertragsparteien ausschließlich an dazu besonders autorisierte Personen des jeweiligen Vertragspartners.

§ 18 Schlußbestimmungen

(1) Anschriftenänderungen sind der jeweils anderen Vertragspartei umgehend mitzuteilen.

(2) Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus den vertraglichen Beziehungen mit uns nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns auf einen Dritten übertragen. Das gleiche Recht steht uns unter den entsprechenden Voraussetzungen zu.

(3) Erfüllungsort ist Starnberg, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund der Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Gerichtsstand unserer jeweilligen Niederlassung. Es bleibt uns vorbehalten, Klagen gegen den Kunden an dessen allgemeinen oder sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu erheben.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an die im Vertrag genannte Adresse zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Grundvertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde.

(5) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 
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